Der Gesellschaft mdv® Mitteldeutsche Liegenschaftsverwaltung GmbH liegt die Erlaubnis nach §34c GewO für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB für Dritte (Wohnimmobilienverwalter) und die Erlaubnis für die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume vor.